Diagnostik, Therapie, Coaching und Beratung für Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten in den folgenden Bereichen:
- Verhalten: Neurodivergenz, Aufmerksamkeits-/Konzentrationsprobleme (ADS und ADHS), Hyperaktivität, Aggressivität, Rückzug, autistische Verhaltensweisen, auffälliges Sozialverhalten
- Lernen/Schule: Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS/Legasthenie), Dyskalkulie, andere Teilleistungsstörungen (nonverbale Lernstörung), Hochbegabung
- Motorik: Probleme in der Grob- und Feinmotorik, Gleichgewichts- und Koordinationsschwierigkeiten, Hyper- und Hypotonie, Auge-/Handkoordination, Malen und Schreiben werden vermieden oder strengen an
- Sensorik: Wahrnehmungsstörungen (Sensorische Integrationsstörung), Über- und Unterempfindlichkeiten (Probleme mit Kleidung, Berührung, Ausscheidungsstörungen, Einnässen, Einkoten, Neurodermitis..)
- Sprache/Sprechen/Kommunikation: Sprachentwicklungsstörung, Stottern, Mutismus, Verbale Entwicklungsdyspraxie
- Visuelle und auditive Probleme: räumlich konstruktive Störungen, Winkelfehlsichtigkeit (binokulare Sehstörung/Heterophorie), AVWS (auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung), Störung des dichotischen Hörens
- Seelische und psychosomatische Auffälligkeiten: Regulationsstörungen, Hochsensibilität, Ängstlichkeit, Enuresis, Enkopresis, Schlafstörungen, Aggression und selbstverletzendes Verhalten, Somatisierungsstörungen, Neurodermitis etc.

Wichtige Hinweise zu Angebot und Arbeitsweise
Ganzheitlicher Ansatz & Abgrenzung: Mein Angebot umfasst die heilpädagogische Entwicklungsförderung, Erziehungsberatung, Coaching sowie die Sensorisch Integrative Mototherapie®. Ich betrachte das Kind und sein Familiensystem in seiner Gesamtheit, um die tieferliegenden neurophysiologischen Ursachen von Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten (wie z. B. persistierende Reflexe) zu begleiten.
Bitte beachten Sie, dass meine Arbeit ein pädagogisch-therapeutisches Fachangebot darstellt. Sie ist ausdrücklich kein Ersatz für eine notwendige medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung. Mein Angebot grenzt sich zudem von der klassischen Ergotherapie oder Physiotherapie ab: Während diese oft symptomorientiert auf Rezeptbasis arbeiten, liegt mein Fokus auf der neurophysiologischen Nachreifung des gesamten Nervensystems als Fundament für alle weiteren Lern- und Entwicklungsschritte.
Vorteile für Sie als Privatleistung: Da ich meine Leistungen auf privater Basis (Selbstzahler oder ggf. über Zusatzversicherungen) anbiete, ergeben sich für Sie wesentliche Vorteile:
- Zeitnahe Unterstützung: Durch die Unabhängigkeit von kassenärztlichen Kontingenten verfüge ich über freie Aufnahmekapazitäten und kann Ihnen zeitnah Termine ohne lange Wartelisten anbieten.
- Individuelle Flexibilität: Wir sind nicht an starre Vorgaben gebunden. Die Dauer, Häufigkeit und Methodik der Begleitung richten sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Bedarf Ihres Kindes und Ihrer Familie.
- Ganzheitlichkeit ohne Zeitdruck: In meiner Privatpraxis nehme ich mir die Zeit, die für eine fundierte Diagnostik und eine vertrauensvolle Begleitung notwendig ist.
Schweigepflicht & Vertraulichkeit Als Heilpädagogin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Alle Informationen, die Sie mir im Rahmen der Beratung oder Therapie anvertrauen, werden absolut vertraulich behandelt. Ein Datenaustausch mit Dritten (z. B. Schulen, Kitas oder Ärzten) erfolgt ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Entbindung von der Schweigepflicht. Dies garantiert Ihnen und Ihrem Kind einen geschützten Raum für Ihre persönliche Entwicklung.
Schutzkonzept:
1. Leitbild und Haltung
In meiner Praxis steht das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen, Ressourcen und seiner Würde im Mittelpunkt. Mein Ziel ist es, einen sicheren Ort („Safe Space“) zu schaffen, an dem sich Kinder angstfrei entwickeln können. Eine respektvolle, wertschätzende und grenzwahrende Kommunikation gegenüber Kindern und ihren Bezugspersonen ist die Basis meiner täglichen Arbeit.
2. Besonderheit der Mototherapie: Körpernähe und Konsens
Da die Sensorisch Integrative Mototherapie® (z.B. durch Massagetechniken oder Gleichgewichtsstimulation) körperliche Nähe erfordert, gelten hier besondere Schutzvorkehrungen:
- Transparenz: Jeder körperliche Kontakt wird dem Kind (und den anwesenden Eltern) vorab erklärt.
- Veto-Recht: Das „Nein“ eines Kindes wird jederzeit respektiert. Wenn ein Kind eine Berührung oder eine Übung ablehnt, wird diese sofort beendet oder angepasst.
- Begleitung: In der Regel finden die Einheiten im Beisein oder in enger Absprache mit den Eltern statt, um maximale Transparenz zu gewährleisten.
3. Verhaltenskodex
Ich verpflichte mich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der mir anvertrauten Machtposition als Therapeutin:
- Grenzwahrung: Ich achte konsequent auf die physischen und psychischen Grenzen der Kinder.
- Angemessenheit: Berührungen erfolgen ausschließlich zu therapeutischen Zwecken und sind stets funktional begründet.
- Sprachfähigkeit: Ich ermutige Kinder, ihre Gefühle und Grenzen zu benennen („Mein Körper gehört mir“).
4. Raumkonzept und Transparenz
Meine Praxisräume sind so gestaltet, dass sie einsehbare oder zumindest jederzeit zugängliche Bereiche bieten. Es gibt keine abgeschlossenen Räume, die einer Einsicht durch Erziehungsberechtigte grundsätzlich verwehrt sind (außer zum Schutz der Privatsphäre bei Beratungsgesprächen).
5. Beschwerdemanagement
Eltern und Kinder haben das Recht, Kritik zu äußern oder Unbehagen zu formulieren.
- Ich pflege eine offene Feedback-Kultur.
- Sollten Unstimmigkeiten auftreten, bin ich jederzeit gesprächsbereit, um Situationen gemeinsam zu reflektieren.
- Bei Bedarf nenne ich externe Beratungsstellen für Kinderschutz, an die sich Eltern unabhängig wenden können.
6. Qualitätssicherung und Fortbildung
Um die Aktualität meines Schutzkonzeptes zu gewährleisten, verpflichte ich mich zu:
- Regelmäßiger Supervision und fachlichem Austausch.
- Fortbildungen im Bereich Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt.
- Einem regelmäßigen Blick auf meine eigene therapeutische Rolle und Dynamik.
7. Schweigepflicht und Kindeswohl
Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls greifen jedoch die Bestimmungen des § 4 KKG (Kooperation und Information im Kinderschutz), wobei ich stets versuche, die Eltern in diesen Prozess einzubeziehen, sofern dies das Kindeswohl nicht gefährdet.