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Händigkeit, Graphomotorik, Gleichgewicht, Stifthaltung

Wichtige Hinweise zu Angebot und Arbeitsweise

1. Leitbild und Haltung

In meiner Praxis steht das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen, Ressourcen und seiner Würde im Mittelpunkt. Mein Ziel ist es, einen sicheren Ort („Safe Space“) zu schaffen, an dem sich Kinder angstfrei entwickeln können. Eine respektvolle, wertschätzende und grenzwahrende Kommunikation gegenüber Kindern und ihren Bezugspersonen ist die Basis meiner täglichen Arbeit.

2. Besonderheit der Mototherapie: Körpernähe und Konsens

Da die Sensorisch Integrative Mototherapie® (z.B. durch Massagetechniken oder Gleichgewichtsstimulation) körperliche Nähe erfordert, gelten hier besondere Schutzvorkehrungen:

  • Transparenz: Jeder körperliche Kontakt wird dem Kind (und den anwesenden Eltern) vorab erklärt.
  • Veto-Recht: Das „Nein“ eines Kindes wird jederzeit respektiert. Wenn ein Kind eine Berührung oder eine Übung ablehnt, wird diese sofort beendet oder angepasst.
  • Begleitung: In der Regel finden die Einheiten im Beisein oder in enger Absprache mit den Eltern statt, um maximale Transparenz zu gewährleisten.

3. Verhaltenskodex

Ich verpflichte mich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der mir anvertrauten Machtposition als Therapeutin:

  • Grenzwahrung: Ich achte konsequent auf die physischen und psychischen Grenzen der Kinder.
  • Angemessenheit: Berührungen erfolgen ausschließlich zu therapeutischen Zwecken und sind stets funktional begründet.
  • Sprachfähigkeit: Ich ermutige Kinder, ihre Gefühle und Grenzen zu benennen („Mein Körper gehört mir“).

4. Raumkonzept und Transparenz

Meine Praxisräume sind so gestaltet, dass sie einsehbare oder zumindest jederzeit zugängliche Bereiche bieten. Es gibt keine abgeschlossenen Räume, die einer Einsicht durch Erziehungsberechtigte grundsätzlich verwehrt sind (außer zum Schutz der Privatsphäre bei Beratungsgesprächen).

5. Beschwerdemanagement

Eltern und Kinder haben das Recht, Kritik zu äußern oder Unbehagen zu formulieren.

  • Ich pflege eine offene Feedback-Kultur.
  • Sollten Unstimmigkeiten auftreten, bin ich jederzeit gesprächsbereit, um Situationen gemeinsam zu reflektieren.
  • Bei Bedarf nenne ich externe Beratungsstellen für Kinderschutz, an die sich Eltern unabhängig wenden können.

6. Qualitätssicherung und Fortbildung

Um die Aktualität meines Schutzkonzeptes zu gewährleisten, verpflichte ich mich zu:

  • Regelmäßiger Supervision und fachlichem Austausch.
  • Fortbildungen im Bereich Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt.
  • Einem regelmäßigen Blick auf meine eigene therapeutische Rolle und Dynamik.

7. Schweigepflicht und Kindeswohl

Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls greifen jedoch die Bestimmungen des § 4 KKG (Kooperation und Information im Kinderschutz), wobei ich stets versuche, die Eltern in diesen Prozess einzubeziehen, sofern dies das Kindeswohl nicht gefährdet.